Zum 1. Mai 2004 sind zehn neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten. Bestehende Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (heute: Unionsmarken und Gemeinschaftsdesigns) wurden automatisch und ohne Mehrkosten für die Schutzrechtsinhaber auf diese Staaten erstreckt.
EU-Erweiterung: Gemeinschaftsmarken und -geschmacksmuster gelten in den Beitrittsländern
Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – in der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Beratung persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz.