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EU-Erweiterung: Gemeinschaftsmarken und -geschmacksmuster gelten in den Beitrittsländern

Zum 1. Mai 2004 sind zehn neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten. Bestehende Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (heute: Unionsmarken und Gemeinschaftsdesigns) wurden automatisch und ohne Mehrkosten für die Schutzrechtsinhaber auf diese Staaten erstreckt.

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