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Domainregistrierung für Dritte

Mit Urteil vom 8. Februar 2007 („grundke.de“) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Regeln zur Domainregistrierung im Spannungsfeld von Namens- und Markenrecht weiter präzisiert.

Erhält ein Webdesigner den Auftrag, einen Internetauftritt zu erstellen, meldet er oft auch den Domainnamen für seinen Kunden an. Gibt er bei der Registrierung nicht den Namen seines Auftraggebers, sondern seinen eigenen an, wird er gewissermaßen als Treuhänder tätig. Ob er damit Namens- oder Markenrechte verletzt, war bisher umstritten. Der BGH entschied: Geht aus der Internetseite hervor, dass der Namens- oder Markeninhaber dahintersteht, steht der Registrierung durch einen Dritten nichts entgegen.

Ausgangspunkt war die Registrierung der Domain „grundke.de“. Grundke Optik hatte einen Internetdienstleister mit der Erstellung eines Internetauftritts und der Registrierung der Domain beauftragt. Ein Namensträger namens Grundke sah seine Namensrechte verletzt und verklagte den Treuhänder vor dem Landgericht Hannover auf Löschung der Domain.

Der Fall ging durch mehrere Instanzen. Das Landgericht wies die Klage ab; das Oberlandesgericht Celle urteilte hingegen, dass der Treuhänder auch im Auftrag des Optikers kein Recht gehabt habe, die Domain zu registrieren.

Der BGH entschied anders: Liegt der Auftrag eines Berechtigten zur Registrierung vor, können auch Dritte, die selbst keine Rechte an dem Namen besitzen, die Domain registrieren. Entscheidend war, dass die Domain bereits von Grundke Optik genutzt wurde, bevor der Kläger seine Ansprüche geltend machte; der Treuhänder konnte sich daher auf das Namensrecht seines Auftraggebers berufen.

Ist die Situation nicht eindeutig, muss der Treuhänder im schlimmsten Fall mit einer Klage rechnen und der Auftraggeber verliert seine Domain. Vorsorglich sollten daher sofort nach der Registrierung Inhalte hinterlegt werden, aus denen hervorgeht, wer der Auftraggeber ist. So lassen sich etwaige Namensrechte im Streitfall nachweisen.

Handelt der Registrierende eigenmächtig, bleibt die Registrierung einer Domain unter Verletzung fremder Namens- oder Markenrechte nach wie vor rechtswidrig.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. – mehr zum Domainrecht.

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