Am 21. Juni 2007 urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg über Kategoriebezeichnungen bei Internetauktionen: Führt eine Kategorie einen Markennamen, ohne ein Produkt dieser Marke zu enthalten, liegt eine Markenverletzung vor.
Die Jette GmbH, Inhaberin der Marke „Jette“, klagte gegen den Betreiber einer Internetauktionsplattform. Unter der Rubrik „Markenschmuck“ erschien die Kategorie „Jette (0)“. Wie die Null erwarten ließ, war kein solches Markenprodukt vorhanden. Trotzdem – oder gerade deshalb – fanden Suchmaschinen bei Eingabe des Markennamens „Jette“ den Eintrag und zeigten die Seite als Ergebnis an.
Für die Jette GmbH war das eine Markenverletzung: Die Marke wurde genannt, ohne dass ihre Produkte angeboten wurden. Damit nutzte der Betreiber den Markennamen aus, um Internetnutzer auf seine Seite zu locken und Aufmerksamkeit sowie eine hohe Trefferzahl zu erzielen.
Das OLG gab der Klägerin recht: Eine Marke darf nur genannt werden, wenn eine sachliche Verbindung zwischen dem Internetangebot und der Marke besteht, also gleichzeitig ein entsprechendes Markenprodukt angeboten wird. Die Markenverletzung lag hier darin, dass
- der Beklagte ohne sachlichen Grund auf „Jette“-Produkte Bezug nahm,
- er so die Herkunftsfunktion der Marke ausnutzte und
- er die Funktionsweise von Suchmaschinen nutzte, um Internetnutzer gezielt auf seine Seite zu leiten.
Zu seiner Verteidigung brachte der Beklagte vor, mit der Angabe „Jette (0)“ nur etwas beschreiben zu wollen; das Gericht wies dies mit der Begründung zurück, dass dies nicht notwendig sei.
Solange Markenprodukte nicht in einem konkreten Zusammenhang mit dem Angebot stehen, kann die Verwendung des Markennamens also eine Markenverletzung darstellen. Rechtsanwalt Michael Horak rät: „Bei der Kategorisierung von Produkten sollte der Anbieter statt eines Markennamens besser Oberbegriffe wie ‚Designerschmuck‘ oder ‚Markenkleidung‘ verwenden.“ Gehen die Markenprodukte aus, sollten verbleibende Kategorien mit Markennamen sofort entfernt werden.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. – mehr zum Markenrecht und Internetrecht.