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EuGH: CAS-Schiedssprüche müssen gerichtlich überprüfbar sein

Mit Urteil vom 1. August 2025 (C-600/23, Royal Football Club Seraing) hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs die Sportschiedsgerichtsbarkeit neu justiert: Schiedssprüche des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs (CAS) in Lausanne müssen von den Gerichten der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht – insbesondere mit Wettbewerbsrecht und Grundfreiheiten – überprüft werden können.

Kernaussagen

  • Klubs, Spieler und andere Betroffene, die sich der Schiedsbindung eines Verbands nicht entziehen können, haben Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.
  • Die Rechtskraft- oder Beweiswirkung eines CAS-Schiedsspruchs darf eine solche Kontrolle nicht verhindern, wenn die Schweizer Überprüfung unionsrechtliche Fragen nicht abdeckt.

Für Vereine, Spieler, Berater und Verbände eröffnet das Urteil zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeiten – und für die Gestaltung von Verbandsregeln und Schiedsklauseln neue Anforderungen.

Mehr zum Thema: Sportrecht · Schiedsverfahren · Kartellrecht

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