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„Veggie-Burger“ bleibt erlaubt – EU-Kompromiss zu Fleischbezeichnungen

Im Streit um die Bezeichnung pflanzlicher Fleischalternativen haben sich Unterhändler des Rates und des Europäischen Parlaments Anfang März 2026 auf einen Kompromiss verständigt. Das Parlament hatte zuvor gefordert, Begriffe wie „Burger“, „Wurst“, „Steak“ oder „Schnitzel“ Produkten tierischen Ursprungs vorzubehalten.

Was erlaubt bleibt – und was nicht

  • Geläufige Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ dürfen weiter verwendet werden.
  • Untersagt werden sollen dagegen Begriffe, die auf bestimmte Tierarten oder Fleischstücke verweisen – etwa „veganer Speck“, „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“.

Die Einigung bedarf noch der förmlichen Zustimmung von Parlament und Mitgliedstaaten; anschließend sind Übergangsfristen zu erwarten. Hersteller und Handel sollten ihre Produktbezeichnungen, Verpackungen und Markenportfolios bereits jetzt überprüfen – gerade bei eingetragenen Marken, die betroffene Begriffe enthalten.

Mehr zum Thema: Lebensmittelrecht · Markenrecht · Wettbewerbsrecht

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