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Gewerblicher Rechtsschutz

Marken, Patente, Designs, Geschäftsgeheimnisse und der Schutz vor unlauterem Wettbewerb sind oft das wertvollste Kapital eines Unternehmens. Wir bauen Ihre Schutzrechte auf, verwerten sie über Lizenzen – und setzen sie durch: aktiv gegen Verletzer und defensiv, wenn Sie selbst abgemahnt werden.

Die Schutzrechte im Überblick

  • Marken: Wort-, Bild- und Formmarken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel – national, als Unionsmarke oder international über die WIPO.
  • Patente und Gebrauchsmuster: Technische Erfindungen, Verfahren und Vorrichtungen – vor dem DPMA, dem EPA und dem Einheitlichen Patentgericht (UPC).
  • Designs: Eingetragene und nicht eingetragene Designs, seit der EU-Designreform 2025 ausdrücklich auch digitale Designs und Benutzeroberflächen.
  • Geschäftsgeheimnisse: Know-how, Rezepturen, Quellcode und Kundendaten nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) – geschützt nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen, etwa Geheimhaltungsvereinbarungen.
  • Wettbewerbsrecht (UWG): Irreführende Werbung, Nachahmungen (ergänzender Leistungsschutz), Herabsetzung von Mitbewerbern und Verstöße gegen Marktverhaltensregeln.
  • Urheberrecht: Software, Texte, Fotos, Musik und Werke der angewandten Kunst – eng verzahnt mit Design- und Wettbewerbsrecht.
  • Sortenschutz: Schutz neuer Pflanzensorten national und beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO).
  • Arbeitnehmererfindungen: Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Diensterfindungen nach dem ArbnErfG.

Ihre Rechte werden verletzt? So gehen wir vor

Bei Plagiaten, Markenpiraterie, kopierten Produkten oder abgeworbenem Know-how zählt jeder Tag. Wir prüfen Ihre Rechtsposition und wählen das wirksamste Mittel:

  • Beweise sichern: Testkäufe, Screenshots mit Zeitstempel, Besichtigungsansprüche (z. B. § 140c PatG) und Auskunft über Lieferketten.
  • Abmahnung: rechtssicher formuliert, mit vorbereiteter Unterlassungserklärung und realistischer Frist.
  • Einstweilige Verfügung: schneller Rechtsschutz binnen Tagen – Voraussetzung ist Dringlichkeit; viele Gerichte erwarten einen Antrag innerhalb von etwa einem Monat ab Kenntnis.
  • Hauptsacheklage: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz (auch nach Lizenzanalogie oder Verletzergewinn), Rückruf und Vernichtung.
  • Grenzbeschlagnahme: Antrag beim Zoll, damit Plagiate gar nicht erst in den Verkehr gelangen.
  • Plattformen und Marktplätze: Notice-and-Takedown bei Amazon, eBay und Co., Domain-Streitigkeiten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Die ersten Schritte

Abmahnungen wegen Marken-, Patent-, Design-, Urheber- oder Wettbewerbsverletzungen enthalten meist kurze Fristen. Richtig reagiert, lassen sich Unterlassungspflichten und Kosten oft deutlich begrenzen:

  • Frist notieren – aber nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen. Eine Unterlassungserklärung bindet Sie in der Regel lebenslang und ist mit hohen Vertragsstrafen bewehrt.
  • Vorwurf prüfen: Besteht das Schutzrecht wirklich und ist es rechtsbeständig? Liegt überhaupt eine Verletzung vor? Ist die Abmahnung missbräuchlich (§ 8c UWG) oder die Kostenforderung überhöht?
  • Modifizierte Unterlassungserklärung: so eng wie möglich formuliert, ohne Schuldanerkenntnis.
  • Schutzschrift: im zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt, damit kein Gericht ohne Ihre Argumente eine einstweilige Verfügung erlässt.
  • Gegenangriff: Löschungs- oder Nichtigkeitsantrag gegen die Marke, das Design oder das Patent des Abmahners, negative Feststellungsklage.
  • Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Wer zu Unrecht abmahnt, kann Ihnen zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Senden Sie uns die Abmahnung am besten sofort über unsere Online-Anfrage – in der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.

Schutz aufbauen und verwerten

  • Recherchen (Identität, Ähnlichkeit, Stand der Technik, Freedom-to-Operate) vor Produkteinführung oder Anmeldung.
  • Anmeldestrategie und Portfoliopflege: national, EU-weit und international.
  • Überwachung und Widerspruch gegen jüngere Kollisionsrechte.
  • Lizenz-, Kauf-, Abgrenzungs- und Forschungsverträge sowie Due Diligence bei Unternehmenskäufen.

Warum horak Rechtsanwälte

  • Rechtsanwälte und Patentanwälte unter einem Dach – technisches und juristisches Know-how aus einer Hand.
  • Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheber- und Medienrecht.
  • Vertretung vor DPMA, EUIPO, EPA, WIPO, den Landgerichten mit Kennzeichen-, Patent- und Designkammern, dem Bundespatentgericht und dem Einheitlichen Patentgericht.
  • Zehn Standorte in Deutschland, Kooperationsbüros in Wien, Zürich, London, Taiwan und Paris.

Aktuelle Meldungen: Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht.

Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – in der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Beratung persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz.