Mit Beschluss vom 14. März 2007 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (Dienststelle Jena) eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „scope & focus“ aus Hannover und der Marke eines großen deutschen Magazins aus München verneint.
Die Inhaberin der älteren und bekannteren Marke hatte Widerspruch gegen „scope & focus“ wegen Markenähnlichkeit, Produktidentität und Verwechslungsgefahr erhoben und dem Unternehmen vorgeworfen, es wolle ihren Bekanntheitsgrad ausnutzen.
Die Verwechslungsgefahr hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: zum einen von der Ähnlichkeit der Marken in Bild und Klang, zum anderen von der Ähnlichkeit der angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Ein weiterer Faktor ist die Kennzeichnungskraft, die mit dem Alter und der Bekanntheit der Marke zusammenhängt. Ältere und bekanntere Marken können einen größeren Abstand bzw. Schutzbereich beanspruchen, während junge, wenig bekannte Marken sich oft nur gegenüber nahezu identischen Marken durchsetzen können.
Trotz des hohen Bekanntheitsgrades und Alters der gegnerischen Marke, teilweiser Ähnlichkeit und weitgehender Identität der Waren und Dienstleistungen gelang es Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, den Widerspruch abzuwehren: „Für das Patent- und Markenamt zählt der Gesamteindruck. Der Betrachter nimmt ein Zeichen als Ganzes wahr, ohne es minutiös zu analysieren. Er achtet in der Regel nicht auf Einzelheiten.“
Die Gegenseite befürchtete außerdem, der Betrachter könne annehmen, die Unternehmen seien wirtschaftlich miteinander verbunden, da ein Bestandteil der älteren Marke in der jüngeren enthalten ist. Kritisch ist dies insbesondere, wenn die Marken zudem ähnliche Dienstleistungen kennzeichnen und ein breites Publikum ansprechen – wie in diesem Fall. Rechtsanwalt Horak führte jedoch an, dass die Bestandteile „scope“ und „focus“ gleichwertig sind und als Kombination eine Einheit bilden. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. – mehr zum Markenrecht.