Hannover · Berlin · Bielefeld · Bremen · Düsseldorf · Frankfurt · Hamburg · Leipzig · München · Stuttgart

Partnervermittlung bringt Liebe buchstäblich auf den Punkt

Zwei Kontaktbörsen werben mit „Love“ im Markennamen. Die ältere erhebt Widerspruch – das Deutsche Patent- und Markenamt weist ihn mit Beschluss vom 7. April 2008 zurück.

Dass Kontaktbörsen die Liebe in ihrem Markennamen verwenden, liegt nahe – so auch bei den beiden konkurrierenden Anbietern im folgenden Fall. Die Liebe auf den Punkt bringen möchte die Partnervermittlung „LOVEPOINT“ (love = Liebe, point = Punkt). Damit weckte sie die Aufmerksamkeit der Inhaber der älteren Marke „ILOVE“, die Kontaktsuchenden ebenfalls eine Plattform zum Verabreden, Flirten und Freundefinden bieten und eine Verwechslungsgefahr befürchteten. „ILOVE“ ist an die englische Formulierung „I love“ angelehnt und bedeutet auf Deutsch „ich liebe“.

Die Inhaber von „ILOVE“ erhoben Widerspruch gegen die Eintragung von „LOVEPOINT“. Das Markenamt erkannte die stilistisch eingesetzte, rechtschreibwidrige Zusammenschreibung „ILOVE“ als besonders einprägsam an – neue Marken müssen daher Abstand halten.

Die Widersprechenden betonten, dass „LOVE“ im Allgemeinen allein – also ohne „I“ – wahrgenommen werde, und befürchteten, dass auch die Konkurrenzmarke im Sprachgebrauch auf „LOVE“ reduziert werde.

Rechtsanwalt Michael Horak vertrat die Inhaber von „LOVEPOINT“: „Der Schwerpunkt des Wortes ‚LOVEPOINT‘ liegt auf ‚point‘; dieser Hauptbestandteil wird durch ‚love‘ erst präzisiert. Der Sinngehalt der Marken ist also völlig unterschiedlich.“

Das Markenamt bestätigte diese Argumentation, verneinte eine Ähnlichkeit und lehnte eine Reduzierung auf „love“ ohne „point“ ab: Der Verbraucher nimmt das Gesamtwort „LOVEPOINT“ wahr und nicht nur die Silbe „LOVE“. Da die Marken einen deutlich verschiedenen Gesamteindruck vermitteln, wurde der Widerspruch zurückgewiesen.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. – mehr zum Markenrecht.

← Alle Meldungen

Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – in der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Beratung persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz.