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Data Act gilt: Neue Datenzugangsrechte für vernetzte Produkte

Seit dem 12. September 2025 gilt der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Er regelt, wer die Daten nutzen darf, die bei der Verwendung vernetzter Produkte – von Maschinen über Fahrzeuge bis zu Smart-Home-Geräten – entstehen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Nutzer haben Anspruch auf Zugang zu den Produkt- und Dienstedaten und können deren Weitergabe an Dritte verlangen.
  • Hersteller müssen vor Vertragsschluss transparent über Art und Umfang der erzeugten Daten informieren.
  • Der Anbieterwechsel bei Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten wird erleichtert; Wechselentgelte entfallen schrittweise.
  • Einseitig auferlegte, missbräuchliche Klauseln über Datenzugang und -nutzung in Verträgen zwischen Unternehmen sind unwirksam.

Neue Produkte müssen ab dem 12. September 2026 so gestaltet sein, dass Nutzer standardmäßig auf ihre Daten zugreifen können („Access by Design“). Hersteller sollten Produktentwicklung, Datennutzungsverträge und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen jetzt aufeinander abstimmen.

Mehr zum Thema: IT-Recht · Datenschutzrecht · Vertragsrecht

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