Betax und Metax sind zwei eingetragene Marken. Hinter beiden Namen stehen Steuerberatungsgesellschaften – vermutlich kein Zufall, denn „tax“ ist englisch und bedeutet Steuer. Bereits im März 2002 ging Metax gegen den Mitbewerber Betax vor, weil dessen Marke ähnlich klingt und für ähnliche Dienstleistungen verwendet wird. Metax – die ältere, seit 1997 eingetragene Marke – machte Verwechslungsgefahr geltend. Diese wurde bestätigt: Betax durfte seine Marke nicht mehr für Steuerberatungsdienstleistungen verwenden.
Das ließ Betax nicht auf sich sitzen und erhob im Oktober 2003 den Einwand, Metax werde gar nicht benutzt. Rechtsanwalt Michael Horak konnte die Benutzung der Marke Metax jedoch nachweisen: Der Geschäftsführer gab eine eidesstattliche Versicherung ab und legte verschiedene Geschäftsunterlagen (Briefpapier, Rechnungen, Broschüren, Webauftritt) vor. Das überzeugte.
Am 30. November 2004 hat der Marken-Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts endgültig entschieden: Metax obsiegte.
Ein Fall von Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. – mehr zum Markenrecht.