Wie werden Sie Schadensersatzforderungen los? Ganz einfach – mit dem „Italian Torpedo“. Mit dieser Methode lassen sich Gerichtsprozesse verschleppen. Und so geht’s: einfach vor einem Gericht in Europa klagen, das nicht zuständig ist – fertig. Das Gericht muss nämlich zunächst über seine Zuständigkeit entscheiden, und das kann dauern.
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) erschien ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Horak als Markenrechtsexperte zu einem aktuellen Fall: dem Markenrechtsstreit des Grundeigentümervereins Haus & Grund.
Der Fall im Überblick: Haus & Grund ist ein deutschlandweit agierender Verband für Haus- und Grundstückseigentümer mit Sitz in Berlin. Der Vorsitzende des hannoverschen Vereins trat 2001 mit seinem Verein im Streit aus dem Bundesverband aus, wollte Mitgliedsbeiträge sparen und führte den hannoverschen Ableger samt kommerzieller Hausverwaltung unter dem geschützten Namen Haus & Grund weiter – die Umsätze lagen dabei im Millionenbereich. Der Bundesverband klagte und erhielt im März 2009 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht. Der Hannoveraner Verein erhielt daraufhin einen neuen Namen: „Haus- und Grundeigentum Hannover“. Der Berliner Dachverband forderte anschließend Schadensersatz in Höhe von 4,5 Millionen Euro, da in Hannover jahrelang erhebliche Umsätze unter dem Namen erzielt worden waren – laut HAZ seit 2002 fast 46 Millionen Euro.
An dieser Stelle feuerte der Schuldner den „Italian Torpedo“ ab – mit einer Klage in Sizilien. Rechtsanwalt Michael Horak erklärte im Interview mit Conrad von Meding (HAZ): „Der Kern des Streits dreht sich um deutsches Markenrecht. Davon haben italienische Richter keine Ahnung. Sie müssen daher – wenn sie sich überhaupt für zuständig halten – Hilfe von deutschen Richtern holen. (…) Wir Markenrechtler meiden italienische Gerichte, weil die dortige Gerichtsbarkeit weniger für berechenbare Entscheidungen bekannt ist.“ Horak bezeichnete die Methode als Winkeladvokatie.
Mit der Klage in Sizilien sollten die Schadensersatzforderungen außerdem von 4,5 Millionen Euro auf 5.000 Euro gedrückt werden. „Das ist deutlich zu gering“, so Horak.
Möglich machte den Trick eine Regelung des europäischen Zivilprozessrechts, die eigentlich widersprüchliche Entscheidungen zu einem Fall vermeiden soll: Ist innerhalb der EU bereits eine Klage wegen desselben Anspruchs bei einem anderen Gericht anhängig, muss das später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen, bis das zuerst angerufene Gericht über seine Zuständigkeit entschieden hat. (Seit 2015 schränkt die Brüssel-Ia-Verordnung diese Taktik bei Gerichtsstandsvereinbarungen ein.)
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.