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LG München I: GEMA gewinnt gegen OpenAI im Streit um Liedtexte

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 11. November 2025 (Az. 42 O 14139/24) der Klage der GEMA gegen OpenAI weitgehend stattgegeben. Gegenstand waren die Texte bekannter deutscher Lieder, die ChatGPT auf einfache Anfragen hin nahezu wörtlich wiedergeben konnte.

Die Kernaussagen

  • Sind geschützte Werke im Modell so „memoriert“, dass sie reproduziert werden können, liegt bereits darin eine Vervielfältigung.
  • Die Ausgabe der Texte an Nutzer verletzt das Vervielfältigungs- und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung; verantwortlich ist der Betreiber des Modells.
  • Die Schranke für Text- und Data-Mining rechtfertigt diese Nutzungen nicht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es hat dennoch Signalwirkung für Rechteinhaber in Musik, Verlagswesen und Fotografie sowie für Unternehmen, die KI-Modelle trainieren, anbieten oder in eigene Produkte integrieren. Lizenzierung, Nutzungsvorbehalte und Ausgabefilter gewinnen damit deutlich an Bedeutung.

Mehr zum Thema: Urheberrecht · Musikrecht · KI-Recht

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