Die Künstlersozialkasse (KSK) weigerte sich 2002, eine Webdesignerin zu versichern. Diese klagte vor dem Sozialgericht Hannover und gewann am 27. Mai 2004. Vor zwei Wochen bestätigte das Bundessozialgericht die Entscheidung. Damit steht der Zugang zur Künstlersozialversicherung grundsätzlich auch Webdesignern offen. Das Urteil dürfte sozialpolitische Diskussionen auslösen, denn bereits heute warten schätzungsweise 1.000 Webdesigner auf eine Entscheidung der KSK. Ziel des Gesetzgebers war es, selbständige Künstler und Publizisten sozial abzusichern; finanziert wird die Künstlersozialversicherung neben den Beiträgen der Versicherten durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter und einen Bundeszuschuss. Die KSK befürchtet nun eine steigende Nachfrage. Ob eine Aufnahme gerechtfertigt ist, bleibt aber eine Frage des Einzelfalls.
Bundessozialgericht bestätigt: Künstlersozialkasse muss Webdesigner aufnehmen
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