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Energierecht

Energierecht – Überblick

Das Energierecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Erzeugung, Verteilung, Nutzung und Einsparung von Energie regeln. Es ist ein Querschnittsbereich, der sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte umfasst und durch EU-Vorgaben, nationale Gesetze sowie spezifische Förderprogramme geprägt ist. Mit dem Ziel der CO₂-Neutralität spielt die Integration erneuerbarer Energien (EE), die Optimierung von Versorgungs- und Produktionskonzepten sowie die Umsetzung moderner Energiestrategien eine zentrale Rolle.


Gestaltung und Optimierung CO₂-neutraler Versorgungs- und Produktionskonzepte

  1. Erneuerbare Energien (EE):
    • Windenergie: Planung, Genehmigung und Betrieb von Onshore- und Offshore-Windparks, Netzeinspeisung.
    • Photovoltaik (PV): Ausbau von Dach- und Freiflächenanlagen, Speicherung und Eigenverbrauchsoptimierung.
    • Wasserstoff (H₂): Nutzung von grünem Wasserstoff für industrielle Anwendungen, Mobilität (H₂-Tankstellen) und Infrastrukturprojekte (H₂-Pipelines, Hubs).
  2. Kombination von Technologien:
    • Hybridlösungen: Kopplung von PV, Wind, H₂ und Speichern zur Maximierung der Versorgungssicherheit.
    • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Effiziente Nutzung von fossilen und erneuerbaren Brennstoffen in KWK-Anlagen, Modernisierung zur CO₂-Reduktion.
  3. Zukunftssichere Konzepte:
    • PPAs (Power Purchase Agreements): Direktverträge zwischen EE-Erzeugern und Verbrauchern, Preisstabilität und langfristige Versorgungssicherheit.
    • EE-Eigenerzeugung: Rechtlich optimierte Nutzung eigener EE-Anlagen zur Senkung der Energiekosten.
    • Portfoliomanagement: Diversifizierung der Strombeschaffung durch Marktanalysen und dynamische Preisstrategien.

Privilegien und Fördermöglichkeiten

  1. Steuerliche Privilegien:
    • Energiesteuer (EnergieStG): Ermäßigte Steuersätze für bestimmte Unternehmen, insbesondere energieintensive Betriebe.
    • Stromsteuer (StromStG): Rückerstattung oder Ermäßigung für Unternehmen, die Energie zur Produktion nutzen.
  2. BesAR (§§ 28 ff. EnFG, früher §§ 63 ff. EEG):
    • Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen, heute geregelt in §§ 28 ff. EnFG: Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlage. Die EEG-Umlage wird seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben.
  3. BECV (Carbon-Leakage-Verordnung):
    • Entlastung energieintensiver Unternehmen, die international im Wettbewerb stehen, von Kosten der CO₂-Bepreisung.
  4. SPK (Spitzenausgleich):
    • Der Spitzenausgleich ist Ende 2023 ausgelaufen; stattdessen gilt für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes seit 2024 eine auf den EU-Mindestsatz abgesenkte Stromsteuer (§ 9b StromStG).
  5. EnFG (Energiefinanzierungsgesetz):
    • Regelungen zu Umlagen und Entlastungen für Verbraucher und Unternehmen.
  6. § 19 StromNEV (individuelle Netzentgelte):
    • Individuelle, reduzierte Netzentgelte für Unternehmen mit atypischer Netznutzung oder hoher Benutzungsdauer (§ 19 Abs. 2 StromNEV).

Preisbremsen und ökologische Gegenleistungen

  1. Preisbremsen:
    • Gesetzliche Begrenzung von Strom-, Gas- und Wärmepreisen zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen in der Energiekrise (Preisbremsen galten bis Ende 2023).
  2. Ökologische Gegenleistungen:
    • Verpflichtung zur CO₂-Reduktion oder zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gegenzug für Förderungen oder Entlastungen.

Förderprogramme und Regelwerke

  1. EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz):
    • Förderung der EE-Erzeugung durch Vergütungen, Ausschreibungen und Netzanschlussrechte.
  2. KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz):
    • Förderung effizienter KWK-Anlagen durch Zuschläge und Investitionsförderung.
  3. EnEfG (Energieeffizienzgesetz):
    • Verpflichtung von Unternehmen mit hohem Energieverbrauch zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Effizienzmaßnahmen.

Energie- und klimafreundliche Versorgungskonzepte

  1. PPAs (Power Purchase Agreements):
    • Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Abnehmern, die EE-Strom ohne Zwischenhändler vermarkten.
  2. Eigenversorgungskonzepte:
    • Optimierung der Nutzung selbst erzeugter EE, z. B. durch Batteriespeicher oder Lastmanagement.
  3. H₂-Projekte:
    • Pipeline-Projekte: Infrastruktur für Transport von grünem Wasserstoff.
    • Arealversorgung: Wasserstoff als Medium zur Energieversorgung in Quartieren oder Industrieparks.
    • H₂-Tankstellen: Aufbau von Wasserstofftankstellen für die Mobilität.
  4. Elektromobilität:
    • Integration von Ladeinfrastruktur für Unternehmen und öffentliche Räume.
  5. Speicherlösungen:
    • Batteriespeicher zur Netzstabilisierung und Eigenverbrauchsoptimierung.
  6. KWK-Modernisierung:
    • Austausch fossiler Brennstoffe durch Biogas oder grüne Gase, Einsatz von Brennstoffzellen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Verträge

  1. PPAs:
    • Rechtlich wasserdichte Ausgestaltung für langfristige Preisstabilität und Lieferzuverlässigkeit.
  2. Projektverträge:
    • Bau-, Liefer- und Montageverträge für EE-Anlagen.
  3. Pachtverträge:
    • Regelung der Nutzung von Flächen für PV-Anlagen, Windräder oder Speicher.
  4. Betriebsführungsverträge:
    • Regelung der Betriebsführung von EE-Anlagen durch Dritte.
  5. Anträge:
    • Anträge zu BesAR, BECV und Steuervergünstigungen sowie Nachweise nach dem EnEfG.

Wichtige Entscheidungen im Energierecht

  1. BVerfG „Klimabeschluss“ (2021):
    • Das Klimaschutzgesetz war teilweise verfassungswidrig, weil es Minderungslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschob (Beschluss vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18 u. a.).
  2. EuGH „EEG 2012“ (2019):
    • Der EuGH hob das Urteil des EuG von 2016 auf: Das EEG 2012 mit der EEG-Umlage ist keine staatliche Beihilfe (Rs. C-405/16 P).
  3. EuGH „Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur“ (2021):
    • Die Bundesnetzagentur muss Netzentgelte und Netzzugangsbedingungen unabhängig festlegen können (Rs. C-718/18); der Gesetzgeber hat das EnWG daraufhin angepasst.

Beratung und Vertretung durch unsere Anwälte

  1. Strategische Beratung:
    • Entwicklung CO₂-neutraler Versorgungskonzepte.
    • Kombination von Förderungen und steuerlichen Privilegien.
    • Prüfung und Optimierung von PPAs und anderen Vertragsmodellen.
  2. Vertragsgestaltung:
    • Erstellung und Prüfung zukunftssicherer Energielieferverträge, Projekt- und Pachtverträge.
  3. Fördermittelberatung:
    • Unterstützung bei Anträgen zu BesAR, BECV, EEG und KWKG.
  4. Streitbeilegung:
    • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Netzbetreiber oder Förderstellen.
    • Klärung von Streitigkeiten bei der Ausgestaltung von EE-Projekten.

Durch eine rechtliche und strategische Optimierung lassen sich nachhaltige Energiekonzepte wirtschaftlich und zukunftssicher umsetzen.

Weitere Informationen können Sie auf unserer Seite www.energierechtler.de einholen.

Ihre Ansprechpartner im Energierecht

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Stefan Karfusehr

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Rechtsanwalt

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