Kurz vor dem ursprünglichen Stichtag hat die EU die Zeitachse der KI-Verordnung angepasst: Die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Rat und Parlament hatten sich am 7. Mai 2026 politisch geeinigt.
Die neuen Fristen
- Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personalauswahl, Bildung, kritische Infrastruktur): ab 2. Dezember 2027 statt 2. August 2026.
- Hochrisiko-KI nach Anhang I (Sicherheitsbauteile regulierter Produkte wie Maschinen oder Medizinprodukte): ab 2. August 2028.
- Kennzeichnung KI-generierter Inhalte: für bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme erst ab 2. Dezember 2026.
- Die Pflicht zur KI-Kompetenz wird zu einer Förderpflicht abgeschwächt.
Unverändert gelten seit dem 2. August 2026 die übrigen Transparenzpflichten – etwa der Hinweis, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren. Inhaltlich bleiben die Hochrisiko-Anforderungen unverändert; die gewonnene Zeit sollte für Bestandsaufnahme, Risikoklassifizierung und Vertragsgestaltung genutzt werden.