Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben: zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Die Bundesregierung hat die Anpassung anschließend per Verordnung verbindlich gemacht.
Worauf Arbeitgeber achten sollten
- Vergütungen, Stundenlöhne und Zielvereinbarungen rechtzeitig überprüfen und anpassen.
- Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit (2026: 603 Euro monatlich).
- Arbeitszeitkonten und Pauschalvergütungen darauf prüfen, ob der Mindestlohn für jede geleistete Stunde gewahrt bleibt.
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