Am 23. April 2025 hat die Europäische Kommission erstmals Geldbußen auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA, Verordnung (EU) 2022/1925) verhängt: 500 Millionen Euro gegen Apple und 200 Millionen Euro gegen Meta.
Die Vorwürfe
- Apple: Verstoß gegen das Anti-Steering-Verbot – App-Entwickler durften Nutzer nicht ungehindert auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinweisen.
- Meta: Das „Pay or Consent“-Modell für Facebook und Instagram ließ Nutzern keine gleichwertige Alternative mit weniger personalisierten Daten.
Bedeutung für die Praxis
Der DMA richtet sich unmittelbar nur an die von der Kommission benannten Torwächter. Für App-Anbieter, Händler und Werbetreibende eröffnet er jedoch neue Handlungsspielräume – etwa bei alternativen Vertriebs- und Zahlungswegen. Unternehmen sollten prüfen, ob Plattformbedingungen DMA-widrige Beschränkungen enthalten, und ihre Rechte gegenüber Torwächtern aktiv nutzen.
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