In einer Entscheidung vom 17. August 2006 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Streitwert für eine fehlende Anbieterkennzeichnung (Impressum) eines Internetauftritts auf 5.000 Euro festgesetzt.
Für die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung galten damals das Teledienstegesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag (heute: Digitale-Dienste-Gesetz und Medienstaatsvertrag). Die Gesetze verlangen, dass die Angaben über den Anbieter leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Wo und wie die Pflichtangaben stehen müssen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20. Juli 2006 konkretisiert und die Anforderungen dabei vereinfacht. Der Link zur Anbieterkennzeichnung kann
- „Kontakt“ oder „Impressum“ heißen und
- muss über höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
Grundlage der Entscheidung waren Konventionen, die sich unter Internetnutzern eingespielt hatten: „Kontakt“ und „Impressum“ sind im Verkehr übliche Bezeichnungen. Die Angaben müssen nicht auf der Startseite stehen, denn ein durchschnittlich informierter Nutzer, der dort kein Impressum findet, wird den Link „Kontakt“ oder „Impressum“ wählen.
Händler, die Waren und Dienstleistungen über das Internet verkaufen, müssen außerdem die Vorschriften des Fernabsatzrechts beachten. Sie müssen den Verbraucher klar und verständlich darüber informieren, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt. Zu den Pflichtangaben gehören insbesondere:
- Identität,
- Anschrift,
- Vertretungsberechtigte und
- Handelsregistereintragung.
Der BGH hat für diese Informationspflichten dieselben Maßstäbe angelegt wie für die Anbieterkennzeichnung: Auch hier genügt ein Link mit der Bezeichnung „Kontakt“ oder „Impressum“, der über höchstens zwei Klicks zum Ziel führt. Das erleichtert Anbietern die Gestaltung ihrer Internetpräsenz.
Fehlt eine Anbieterkennzeichnung oder ist sie fehlerhaft, ist nach der Entscheidung des OLG Frankfurt ein Streitwert von 5.000 Euro anzusetzen.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. – mehr zum Internetrecht.