Hannover · Berlin · Bielefeld · Bremen · Düsseldorf · Frankfurt · Hamburg · Leipzig · München · Stuttgart

Internetrecht

Das Internetrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das alle rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb des Internets umfasst. Es berührt zahlreiche Rechtsgebiete wie das Urheberrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht. Aufgrund der internationalen Natur des Internets sind häufig auch Aspekte des internationalen Rechts relevant.


1. Grundpfeiler des Internetrechts

a) Vertragsrecht im Internet

  • Relevanz: Regelt Online-Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen (B2C), zwischen Unternehmen (B2B) und auf Online-Marktplätzen (C2C).
  • Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, insbesondere §§ 312 ff. BGB zu Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr), E-Commerce-Richtlinie.
  • Besonderheiten:
    • Informationspflichten für Unternehmer (§ 312d BGB).
    • Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312g, 355 BGB).
    • Gültigkeit von AGB (z. B. Transparenzgebot, § 307 BGB).

b) Datenschutzrecht

  • Relevanz: Regelt den Schutz personenbezogener Daten von Nutzern.
  • Rechtsgrundlagen:
    • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  • Pflichten für Webseitenbetreiber:
    • Datenschutzerklärungen.
    • Einwilligungen bei Cookies und Tracking-Tools.
    • Meldung von Datenschutzverletzungen.

c) Urheberrecht im Internet

  • Relevanz: Schutz von Inhalten wie Texten, Bildern, Videos, Software und Musik.
  • Rechtsgrundlagen: Urheberrechtsgesetz (UrhG), Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), DSM-Richtlinie (EU) 2019/790.
  • Typische Streitpunkte:
    • Unberechtigte Nutzung geschützter Werke.
    • Haftung von Plattformen für urheberrechtliche Verstöße (z. B. Upload-Filter nach dem UrhDaG).
    • Lizenzvereinbarungen für Online-Nutzung.

d) Wettbewerbsrecht

  • Relevanz: Regelt unlautere Geschäftspraktiken und Werbung im Internet.
  • Rechtsgrundlagen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), E-Commerce-Richtlinie.
  • Typische Fälle:
    • Irreführende Werbung.
    • Schleichwerbung in Social Media (Kennzeichnungspflichten).
    • Vergleichende Werbung.

e) Marken- und Domainrecht

  • Relevanz: Schutz von Marken und Domainnamen im Internet.
  • Rechtsgrundlagen: Markengesetz (MarkenG), WIPO-Richtlinien für Domainstreitigkeiten.
  • Typische Konflikte:
    • Cybersquatting (missbräuchliche Registrierung von Domains).
    • Markenverletzungen durch Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Keyword-Advertising.

f) Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild

  • Relevanz: Schutz vor Verbreitung von Bildern und Aussagen im Internet, insbesondere auf sozialen Plattformen.
  • Rechtsgrundlagen:
    • Kunsturhebergesetz (KUG).
    • Datenschutzrecht (DSGVO).
  • Typische Fälle:
    • Unberechtigte Veröffentlichung von Bildern oder Videos.
    • Beleidigungen oder Verleumdung in sozialen Netzwerken.

2. Plattform- und Betreiberverantwortung

a) Haftung von Plattformbetreibern

  • Relevanz: Plattformen wie Facebook, YouTube oder Online-Marktplätze können für Inhalte ihrer Nutzer haften, insbesondere wenn sie nach Kenntnis nicht tätig werden.
  • Rechtsgrundlagen:
    • Art. 6 Digital Services Act (DSA): Haftung von Hostinganbietern für fremde Inhalte erst ab Kenntnis (früher § 10 TMG; das TMG ist seit 14.05.2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt).
    • Digital Services Act (DSA, VO (EU) 2022/2065) und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): EU-weite Verpflichtungen zur Moderation von Inhalten.
  • Typische Streitpunkte:
    • Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer.
    • Rechtswidrige Inhalte wie Hassrede oder Fake News.

b) Impressumspflicht

  • Relevanz: Betreiber von Webseiten und Online-Shops müssen ein Impressum bereitstellen.
  • Rechtsgrundlagen: § 5 DDG.
  • Inhalte:
    • Name und Anschrift des Betreibers.
    • Kontaktinformationen.

c) Netzneutralität

  • Relevanz: Sicherstellung, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden.
  • Rechtsgrundlagen: EU-Verordnung zur Netzneutralität.

3. E-Commerce und Online-Handel

a) Pflichtangaben für Online-Shops

  • Produktkennzeichnung: Vollständige und korrekte Produktbeschreibungen.
  • Preisangabenverordnung (PAngV): Pflicht zur Angabe von Gesamtpreisen einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

b) Zahlungsabwicklung

  • Sicherstellung von Datenschutz und Sicherheit bei Online-Zahlungen (z. B. durch PSD2-Richtlinie).

4. Internationale Aspekte des Internetrechts

  • Grenzüberschreitende Konflikte:
    • Anwendung ausländischen Rechts bei internationalen Verträgen.
    • Zuständigkeitsfragen (Gerichtsstand).
  • Internationale Organisationen:
    • WIPO (Schlichtung bei Domainstreitigkeiten).
    • ICANN (Verwaltung von Domainnamen).

5. Aktuelle Rechtsprechung

  • BGH „Influencer I–III“ (2021/2022): Klärung der Kennzeichnungspflichten für Influencer; Beiträge mit Gegenleistung sind als Werbung zu kennzeichnen.
  • EuGH „Planet49“ (2019): Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen ist keine wirksame Einwilligung in Cookies (Rs. C-673/17); der BGH folgte 2020 („Cookie-Einwilligung II“).
  • BGH „Facebook-Löschungen“ (2021): Facebook darf Beiträge wegen Verstoßes gegen seine Gemeinschaftsstandards nur löschen und Konten sperren, wenn es die Nutzer informiert und ihnen Gelegenheit zur Gegenäußerung gibt (Urteile vom 29.07.2021 – III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

6. Typische Verträge im Internetrecht

  1. AGB für Online-Shops: Regelt Rechte und Pflichten zwischen Betreiber und Kunden.
  2. Datenschutzvereinbarungen: Regelung von Datenverarbeitung und -übermittlung.
  3. Verträge für Webhosting und Webdesign.
  4. Nutzungsverträge für Plattformen.
  5. Lizenzverträge: Vereinbarungen über die Nutzung geschützter Werke.

7. Beispiele

  • Ein Unternehmen startet einen Online-Shop und benötigt rechtssichere AGB und Datenschutzrichtlinien.
  • Ein Fotograf bemerkt, dass seine Bilder unberechtigt auf einer Website verwendet werden und möchte Schadensersatz geltend machen.
  • Ein Influencer wird abgemahnt, weil er Beiträge nicht als Werbung gekennzeichnet hat.

8. Tätigkeiten einer Anwaltskanzlei im Internetrecht

Beratung

  • Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärungen und AGB.
  • Beratung zu Social Media-Recht und Influencer-Marketing.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO.

Vertretung

  • Vertretung bei Abmahnungen (z. B. wegen Urheberrechtsverletzungen oder Datenschutzverstößen).
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
  • Verteidigung gegen Wettbewerbsverstöße.

Prävention

  • Prüfung von Webseiten auf rechtliche Konformität.
  • Vertragsgestaltung für Online-Plattformen und Dienstleistungen.

Ihre Ansprechpartner im Internetrecht

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Stefan Karfusehr

Stefan Karfusehr
Rechtsanwalt

Alle Anwältinnen und Anwälte finden Sie in der Übersicht, weitere Schwerpunkte unter Rechtsgebiete.

Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – in der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Beratung persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz.