Rechtsanwalt Michael Horak im Interview mit Oxana Riesner von der TimeToPrint Publishing GmbH & Co. KG für PC Praxis (Stand: Januar 2011).
Ist Quick-Freeze Plus die Lösung im Bereich der Vorratsdatenspeicherung? Die Vorrats-/Generalverdachtsdaten werden zumindest nur kurze Zeit, etwa zwei Wochen statt sechs Monate, gespeichert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht für generell unzulässig erachtet hat, stellt Quick-Freeze Plus sicherlich einen theoretischen Vorteil dar. Praktisch ergibt sich bei den derzeitigen Abläufen jedoch kein Vorteil, sondern nur der Nachteil der Vorratsdatenspeicherung als solcher – verbunden mit ihrer Irrelevanz für die Strafverfolgungsbehörden, die in der kurzen Zeit kaum ermitteln können. Auch bei Quick-Freeze müssen alle Vorratsdaten gespeichert werden, und wegen der kurzen Speicherzeit werden diese kaum verwendbar sein. Derzeit wäre Quick-Freeze Plus lediglich eine theoretische, aber keine praktische Lösung.
Ist das denn überhaupt legal? Wie kann es legal werden? Nein, derzeit nicht. Der Gesetzgeber könnte jedoch eine entsprechende Norm schaffen und so versuchen, das System zu legalisieren.
Was passiert nun generell hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung? Es wird einen neuen gesetzgeberischen Anlauf geben müssen, der sodann durch die Gerichte auf Rechtskonformität geprüft wird. Wie gesagt: Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorratsdatenspeicherung nicht für generell unzulässig.
Was hat die Regierung mit den Daten vor? Im Bedarfsfall sollen die Generalverdachtsdaten an die Strafverfolgungsbehörden gegeben werden. Liegt also ein konkreter Verdacht vor und sind Daten vorhanden, die diesen Verdacht belegen könnten, so erhalten die Strafverfolgungsbehörden diese Daten des Beschuldigten. In der Praxis wird es dabei jedoch nicht um Terrorverdachtsfälle gehen; dafür existieren ganz andere Möglichkeiten. Vielmehr dürfte es sich beim Gros der Fälle um typische Betrugs- und Beleidigungsfälle und ähnliche Internetdelikte handeln – also um Fälle, für die sich eine derart umfangreiche Massendatenspeicherung kaum als verhältnismäßig darstellen lässt.
Werden in Zukunft noch mehr Daten gespeichert? Das ist zumindest der Wunsch der Strafverfolgungsbehörden. Ob dies in Zeiten anonymisierender Proxys Vorteile bei der Verfolgung von mehr als Kleinkriminalität bringt, kann bezweifelt werden.
Ist der Datenschutz in der klassischen Form überhaupt noch haltbar, oder unterhöhlt ihn das Internet ständig? Datenschutz ist eine der wesentlichen, tragenden Säulen eines zukunftsfähigen Internets. Dabei fängt Datenschutz freilich bei der Frage an, welche Daten der Einzelne wo und wie hinterlässt. Als Teil der informationellen Selbstbestimmung muss hierüber jeder selbst verfügen können. Andererseits muss Datenschutz so ausgestaltet sein, dass keine Bevormundung des Einzelnen erfolgt und keine „Scheinansprüche“ gegen bestimmte Internetteilnehmer (z. B. Provider) entstehen, die nicht erfüllbar sind oder nicht das eigentliche Ziel fördern.
In welcher Welt werden wir in 20 Jahren leben, was den Schutz der Privatsphäre anbetrifft? Datenschutz wird stetig wichtiger. In 20 Jahren werden wir einen effektiven Schutz der Privatsphäre geschaffen haben.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.