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Online-Anfrage für horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte

Mit dem folgenden Formular können Sie eine Anfrage senden.

Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Anonymisierte Anfragen dürfen von uns inhaltlich nicht beantwortet werden. Kommt kein Mandat zustande, verwenden wir die uns übermittelten Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und löschen sie spätestens nach sechs Monaten. Wir sind als Rechtsanwälte zudem gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Schicken Sie vertrauliche Daten in Ihrem Interesse ggf. verschlüsselt.

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Ablauf der Mandatierung

Nach dem Absenden einer Anfrage an die Kanzlei horak Rechtsanwälte/Patentanwälte erfolgt eine strukturierte Bearbeitung, um eine schnelle, transparente und professionelle Klärung der Mandatsübernahme sicherzustellen. Der Ablauf umfasst mehrere Phasen:


1. Eingangsbestätigung und erste Prüfung

Nach Eingang der Anfrage erhält der Anfragende zeitnah eine Empfangsbestätigung, die ihn darüber informiert, dass seine Anfrage eingegangen ist und bearbeitet wird. Diese Bestätigung enthält typischerweise:

  • Eine Referenznummer zur internen Nachverfolgung.
  • Einen Hinweis auf die nächsten Schritte und eine ungefähre Zeitangabe für die Rückmeldung.
  • Falls erforderlich, eine Aufforderung zur Bereitstellung weiterer Unterlagen, sofern dies für die Beurteilung notwendig ist.

Parallel dazu erfolgt intern eine erste fachliche Prüfung der Anfrage. Dabei wird geklärt:

  • Welcher Rechts- oder Fachbereich betroffen ist.
  • Welcher Anwalt oder Patentanwalt für den Fall zuständig ist.
  • Ob die Anfrage besonders dringend bearbeitet werden muss.
  • Ob Interessenkonflikte vorliegen, die eine Mandatsübernahme ausschließen.

Die erste Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.


2. Prüfung der Mandatsübernahme und Kostenvoranschlag

Nach der ersten Einschätzung wird geprüft, ob das Mandat angenommen werden kann. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Ob der Fall in den Kompetenzbereich der Kanzlei fällt.
  • Ob die Kanzlei über ausreichende Kapazitäten zur fristgerechten Bearbeitung verfügt.
  • Ob rechtliche oder geschäftliche Interessenkonflikte mit bestehenden Mandanten bestehen.

Falls das Mandat nicht übernommen werden kann, erhält der Mandant eine zeitnahe Mitteilung mit einer kurzen Begründung. Falls möglich, wird eine alternative Lösung vorgeschlagen, beispielsweise der Verweis auf eine andere Kanzlei oder die Empfehlung eines spezialisierten Kollegen.

Falls das Mandat übernommen werden kann, erhält der Mandant eine detaillierte Aufstellung der möglichen Konditionen, die je nach Fall variieren. Dies kann umfassen:

  • Eine Erstberatung mit einem festgelegten Honorar (Stundensatz oder Pauschale).
  • Eine laufende Beratung auf Basis eines Stundensatzes oder einer Pauschalvereinbarung.
  • Eine gerichtliche Vertretung mit Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
  • Falls eine Rechtsschutzversicherung des Mandanten involviert ist, wird eine Prüfung durchgeführt, ob eine Deckungszusage erteilt werden kann.

Der Mandant erhält eine schriftliche Honorarvereinbarung oder eine detaillierte Kostenübersicht, die er bestätigen muss, bevor die Bearbeitung beginnt.


3. Mandatsannahme und Beginn der Bearbeitung

Sobald der Mandant die Mandatsbedingungen akzeptiert hat, beginnt die formelle Bearbeitung. Dazu gehören:

  • Die Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung sowie gegebenenfalls einer Vollmacht, falls erforderlich.
  • Die Benennung eines festen Ansprechpartners, der für die Kommunikation mit dem Mandanten zuständig ist.
  • Die Benennung des verantwortlichen Anwalts oder Patentanwalts, der die Bearbeitung übernimmt.
  • Die Erstellung eines Arbeitsplans, der die nächsten Schritte und Fristen enthält.

Falls weitere Dokumente oder Informationen benötigt werden, erhält der Mandant eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen.


4. Rechtliche Prüfung und Beratung

Nach der formellen Mandatserteilung erfolgt die inhaltliche Bearbeitung des Falls. Dies umfasst:

  • Eine detaillierte Analyse der vorgelegten Unterlagen.
  • Eine erste rechtliche Einschätzung sowie die Erarbeitung von Handlungsoptionen.
  • Die Erstellung eines Rechtsgutachtens, Vertragsentwurfs oder einer Handlungsempfehlung (je nach Fall).
  • Falls erforderlich, die Kommunikation mit Dritten, beispielsweise Behörden, Ämtern, Gerichten oder Vertragspartnern.

Je nach Umfang des Falls erhält der Mandant regelmäßige Status-Updates.


5. Abschluss der Bearbeitung und weiterführende Betreuung

Nach Abschluss der rechtlichen Bearbeitung erhält der Mandant:

  • Eine abschließende Zusammenfassung der Ergebnisse sowie eine schriftliche Stellungnahme oder ein Gutachten.
  • Falls erforderlich, eine endgültige Handlungsempfehlung oder Strategie für weitere Schritte.
  • Eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, sofern nicht bereits eine Pauschalzahlung vereinbart wurde.

Falls der Mandant eine weitere Betreuung wünscht oder der Fall eine fortlaufende Beratung erfordert, wird gemeinsam ein weiterführender Betreuungsplan erarbeitet.


Zeitliche Abläufe im Überblick

  • Nach Eingang der Anfrage: Eingangsbestätigung und erste interne Einschätzung.
  • Innerhalb von 24 Stunden: Persönliche Rückmeldung durch einen Anwalt oder Mitarbeiter.
  • Innerhalb von 1 bis 3 Werktagen: Prüfung der Mandatsübernahme und Klärung der Kosten.
  • Nach Zustimmung des Mandanten: Sofortige Bearbeitung mit Benennung des Ansprechpartners.
  • Dauer der Bearbeitung: Abhängig von der Komplexität des Falls, mit transparenter Kommunikation über den Fortschritt.

Dieser strukturierte Ablauf stellt sicher, dass Mandantenanfragen schnell, professionell und effizient bearbeitet werden und eine klare Kommunikation über Kosten, Ansprechpartner und den Bearbeitungsprozess erfolgt.